1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 13. Mai 2022 (pag. 263 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 27.01.2021 in C.________ als Lenker eines Lieferwagens durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse und dadurch Nichtbelassen des Vortritts gegenüber einer Passantin auf einem Fussgängerstreifen;