Die Massnahme ist nach dem Gesagten durchaus auch zumutbar und durch kein milderes Mittel ersetzbar. 19.4 Im Ergebnis erweist sich die vom Beschwerdeführer beanstandete Handhabung der JVA B.________ als rechtmässig. Das Dispositiv der Verfügung vom 11. Januar 2022 wird demnach wie folgt abgeändert: «Es wird festgestellt, dass die systematische Öffnung der eingehenden Post von A.________ rechtmässig erfolgt». IV. Kosten- und Entschädigungsfolgen / Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege