Die JVA B.________ stellt das Nichtlesen gemäss ihren Ausführungen in der Verfügung vom 11. Januar 2022 in Bezug auf die geschützte Post dahingehend sicher, dass solche Briefe nur im Beisein eines Vollzugsbeamten, aber eben vom Gefangenen selber und dementsprechend ohne die Möglichkeit einer inhaltlichen Kenntnisnahme des Mitarbeiters geöffnet werden. 19.2 Der Vollständigkeit halber sei bezüglich Ziff. 21.1 der Hausordnung Folgendes festgehalten: Ziff. 12.2. der Hausordnung der JVA B.__