9 spondenz geeignet, gewisse Spannungen in der Anstalt zu vermeiden, weil das Grundregime zur Anwendung gelangt und die Korrespondenz für die Gesamtheit der Häftlinge auf die gleiche Weise behandelt wird. Der (hier nicht interessierende) Strafzweck, das Funktionieren der Strafanstalt (Sicherheit) und/oder die Organisation des gemeinsamen Lebens in dieser, kann gewisse Einschränkungen in den Kontakten mit der Aussenwelt rechtfertigen (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 6B_264/2021 vom 30. März 2022 E 2.4.4.).