Das gleiche Ziel kann indes mit seinen bereits gestellten und zu beurteilenden Rechtsbegehren erreicht werden. Soweit der Beschwerdeführer damit sinngemäss eine konkrete Normenkontrolle anbegehrt, ist auf Ziff. 19.2. hiernach zu verweisen. 16. Die Kognition der Strafkammer richtet sich schliesslich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles