7 gem Recht sowie als Rechtsfolge deren Aufhebung und damit sinngemäss eine abstrakte Normenkontrolle. Mit seinen Feststellungsbegehren 4 und 5 beantragt der Beschwerdeführer schliesslich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der bis dato durchgeführten Inhaltskontrollen sowie (Rechtsbegehren 4) die Verletzung von Art. 84 Abs. 4 und 5 StGB und Art. 70 Abs. 3 und 4 JVV (Rechtsbegehren 5).