Eine Rückweisung der Sache zur Beurteilung der über die besagte Brieföffnung hinausgehenden Postkontrolle würde zweifelsohne einen prozessualen Leerlauf darstellen. Die Kammer verfügt zudem über dieselbe Kognition wie die SID. Ein reformatorischer Entscheid erscheint nach dem Gesagten angezeigt. Es sind damit ebenfalls die nicht behandelten Rechtsbegehren gemäss Beschwerde vom 11. Januar 2022 zu überprüfen. 14.5 Rechtsbegehren sind gestützt auf die Grundsätze des Handelns nach Treu und Glauben sowie aufgrund des Verbots des überspitzten Formalismus (Art. 5 Abs. 1 sowie Art 29 Abs. 1 BV)