6 Rechtsbegehren des anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführers auf ein Rechtsbegehren umgedeutet hat, in welchem die Beurteilung der Rechtmässigkeit einer einzigen Brieföffnung beantragt wird. Die überprüfte und von der SID als rechtmässig qualifizierte Brieföffnung vom 9. Dezember 2021 ist der systematischen Brieföffnung immanent. Eine Rückweisung der Sache zur Beurteilung der über die besagte Brieföffnung hinausgehenden Postkontrolle würde zweifelsohne einen prozessualen Leerlauf darstellen.