__ A.________ am 9. Dezember die Eröffnung des an ihn adressierten Briefes des C.________ (Behörde) rechtmässig verweigert und den Brief rechtmässig an den Absender retourniert hat». Die SID nahm in der Folge ebenfalls eine Umdeutung der Rechtsbegehren des Beschwerdeführers vor und fingierte, der Beschwerdeführer würde nunmehr nur noch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der verweigerten Eröffnung und Retournierung des Briefes vom 9. Dezember 2021 beantragen. Mit den restlichen Rechtsbegehren des Beschwerdeführers setzte sie sich gar nicht erst auseinander.