5 schwerde vom 11. Januar 2021 – die Überprüfung der systematischen Postkontrollen durch die JVA B.________. Die SID hat in ihrem Entscheid festgestellt, dass die allgemeine Formulierung des Verfügungsdispositivs der JVA B.________ auf eine Allgemeinverfügung schliessen lässt. Aus der Verfügungsbegründung und der persönlichen Eröffnung an den Beschwerdeführer hat sie indes auf eine Individualverfügung geschlossen und infolgedessen das Verfügungsdispositiv wie folgt umgedeutet: «Es wird festgestellt, dass die JVA B.________ A._____