11. Oberinstanzliches Beweisergebnis Nach Würdigung sämtlicher Beweismittel erachtet die Kammer folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte beauftragte I.________ eine seiner Kühe, welche sich gemäss tierärztlichem Attest in transportunfähigem Zustand befand (Lahmheit vorne links, Schulterluxation oder Schulterblattkopf frakturiert) und für welche eine Notschlachtung angeordnet wurde – nachdem auch andere Optionen wie 2 Tage Medikamente verabreichen diskutiert wurden –, dem Schlachthof bzw. der Metzgerei in G.________ zuzuführen. Dies wurde entsprechend organisiert, auch die entsprechende Seilwinde wurde organisiert.