324, Z. 1 ff.), ist gestützt auf ihre Beobachtungen verständlich. Am 8. Mai 2020, also am Tag vor der Untersuchung durch Dr. med. vet. H.________, hatte zudem ein Klauenpfleger die Kuh untersucht. Auch dieser hatte offenbar nichts gefunden (pag. 36, Z. 48 ff.). Deutlich wird im Übrigen, dass dem Beschuldigten das Wohl des Tiers offensichtlich sehr am Herzen liegt. Anlässlich der Berufungsverhandlung erläuterte er, wie seine Ehefrau und er mit den Tieren zusammenleben würden. Sie hätten im Jahr 2010 eine Kuh gekauft und mit ihr mit Herzblut die Herde von 6 Kühen aufgezogen (pag. 445, Z. 12; pag. 460, Z. 15 ff.).