9 I.________ und K.________ aufgeworfen. Diese drei Herren, die am 9. Mai 2020 vor Ort waren, sind alle in einer Weise vom Fach resp. den Umgang mit Tieren gewohnt: der Beschuldigte und K.________ halten auf ihren Bauernhöfen unter anderem Kühe und I.________ ist Metzger. Übereinstimmend sagten sie aus, dass die Kuh in den Transporter gelaufen sei und wieso sie daher an den tierärztlichen Diagnosen der Schulterblattfraktur oder –luxation und der attestierten Transportunfähigkeit zweifelten (Aussagen des Beschuldigten: pag. 36, Z. 26 f. und 29 ff., pag. 298, Z. 21 und 25 ff. und pag. 449, Z. 36 ff.;