unkontrolliert hin und her bewegt. Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung von Prof. Dr. med. vet. E.________, der die Transportfähigkeit an eine Klinik zur Erweiterung der diagnostischen Möglichkeit als gegeben erachtete (pag. 62). So kann es für die Frage der unnötigen Schmerzen nicht zwingend darauf ankommen, ob die Kuh nun zum Schlachter oder zu Abklärungen geführt wird. Demnach muss er die Schmerzen der Kuh nicht als derart stark eingestuft haben, ansonsten doch eine andere Einschätzung zu erwarten gewesen wäre. Zweifel an den tierärztlichen Diagnosen und an der attestierten Transportunfähigkeit werden auch durch die Beobachtungen des Beschuldigten sowie von