auf Vorhalt der Dokumente «Leitfaden: Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Schlachttieren» (pag. 222 ff.) und «Merkblatt: Abstufung Lahmheitsgrade beim Rind und deren Einfluss auf die Transportfähigkeit betroffener Schlachttiere» (pag. 232 ff.), wonach er trotzdem zu einer Transportunfähigkeit tendiere (pag. 317, Z. 19), ist doch weit weg von einer klaren Feststellung. Mit Blick auf seine Diagnose der hochgradigen Hangbeinlahmheit ist denn auch seine Aussage, wonach man die Kuh in einem Netz aufgehängt hätte transportieren können (pag. 318, Z. 11 f.), nicht nachvollziehbar, müsste doch genau dies zu zusätzlichen Schmerzen führen, wenn sich ein Bein beim Transport