8 insbesondere kein Interesse von I.________ ersichtlich, diesbezüglich nicht die Wahrheit zu sagen. Zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung war er insbesondere bereits rechtskräftig verurteilt (edierte Akten EO 20 13745, Strafbefehl vom 2. Juli 2021). Dass das Fleisch verwertbar war, konnte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigen (pag. 459, Z. 28 f.). Im Übrigen sind die Aussagen von I.________ zur Beschreibung des Zustands der Kuh auch aus anderen Gründen glaubhaft: Als Metzger gilt sein Interesse primär dem Fleisch und dessen Qualität.