Laut Dr. med. vet. H.________ habe die Kuh durch das Aufsetzen des Beins Schmerzen gehabt (pag. 31, Z. 43 f.; pag. 33, Z. 154 f.) und laut Dr. med. vet. J.________ habe sie es belastet, aber dessen Bewegung nach vorne und hinten habe Schmerzen verursacht (pag. 316, Z. 29 ff.). Die Schlüssigkeit ihrer Ausführungen ist demnach deutlich infrage gestellt. Dieser Einschätzung der Kammer widersprechen auch die Ausführungen von Prof. Dr. med. vet. E.________ nicht. Unter der Annahme, dass die Diagnosen der beiden Tierärzte stimmen, gelangt er ebenfalls zum Schluss, dass ein stark schmerzhaftes Problem vorliege.