7 Insgesamt ist aufgrund der unvollständigen Untersuchung der Kuh nicht erstellt, wie die tierärztliche Diagnose lautete. Die Kuh war zwar lahm; unklar ist indessen der Lahmheitsgrad. 10.2 Schmerzen der Kuh und Transportfähigkeit Auch bezüglich des Umfangs der tatsächlich erlittenen Schmerzen der Kuh und deren Transportfähigkeit bleiben diverse Fragen ungeklärt. Der Beschuldigte bestreitet nicht grundsätzlich, dass die Kuh unter Schmerzen litt, jedoch geht er davon aus, dass diese Schmerzen nicht besonders gross waren (pag. 301, Z. 21 f., pag.