Insofern war bereits die Anzeige nicht ganz korrekt, denn da führte Dr. med. vet. J.________ aus, bei der Untersuchung am 9. Mai 2020 habe die Kuh eine hochgradige Hangbeinlahmheit gezeigt, welche eben gerade nicht diagnostiziert wurde, und die Tierärztin habe die Besitzer informiert, dass die Kuh im Stall vom Metzger betäubt werden müsse (pag. 8). Auch das stimmt so nach dem Gesagten nicht. Das Amt für Veterinärwesen führt aus, es sei vorliegend fraglich, wie ausgeprägt die Lahmheit gewesen sei und ob eine Transportfähigkeit bestanden habe. Die beauftragten Ärzte würden keine korrekte Diagnose für die Lahmheit schulden (pag. 177). Dies mag grundsätzlich sein;