6 nung (pag. 33, Z. 158 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie diesbezüglich an, man lasse sich manchmal dazu verleiten, weil sie ja auch wisse, wie schwierig es für einen Metzger sei, die Kuh aus dem Stall heraus zu seilen (pag. 305, Z. 40 ff.). Deren Untersuchung, ohne sie im Gehen zu sehen, habe Dr. med. vet. H.________ aber gemäss der Begründung anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus Angst davor, dass die Kuh umfällt und weitere Schäden entstehen könnten und sie gar nicht mehr aufstehen könnte, nicht durchgeführt (pag. 308, Z. 46 ff.).