Dahingehend äusserte sich auch Prof. Dr. med. vet. E.________ in seinem Gutachten, der auch wegen des jungen Kalbs der Mutterkuh eine besondere Situation gegeben sah, die eine umfassende Absicherung der Entscheidung erforderlich machte (pag. 62). Sodann darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass Dr. med. vet. H.________ am 9. Mai 2020 noch andere Optionen als die Notschlachtung in Erwägung zog. Offenbar hatte man die Spritze mit den Schmerzmitteln bereits fast gesetzt (Aussagen von Dr. med. vet. H.________: pag. 31, Z. 57 ff.).