noch durch Dr. med. vet. J.________ behauptet. Letzterer gab im Gegenteil unter anderem an, ohne die Kuh im Gehen zu sehen, sei der Untersuchungsgang nicht komplett (pag. 320, Z. 21 ff.). Die Erklärung von Dr. med. vet. H.________, sie habe aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Kuh um eine Mutterkuh gehandelt habe, welche man nicht am Halfter habe führen können, darauf verzichtet, die Kuh während des Laufens anzuschauen (pag. 31, Z. 47 ff.), ist nicht nachvollziehbar.