dar, dass die Lahmheitsuntersuchung durch Dr. med. vet. H.________ nicht vollständig gewesen sei, da sie die Kuh nicht im Gehen beobachtet habe, die Klauen und die digitalen Gliedmassengelenke nicht selber untersucht habe und die Untersuchung des Ellbogengelenks nicht durchgeführt worden sei, sofern ihr Bericht vollständig sei (pag. 61). Auch die Lahmheitsuntersuchung durch Dr. med. vet. J.________ sei nicht lückenlos erfolgt. Sofern dessen Bericht vollständig sei, habe er die Untersuchung der Klauen mit der Klauenuntersuchungszange sowie die spezielle Untersuchung des