empfunden, sondern durch dessen Bewegung nach vorne und hinten. Diese beiden Schilderungen sind offensichtlich nicht miteinander vereinbar. Mit Prof. Dr. med. vet. E.________ bleibt insbesondere der Lahmheitsgrad der Kuh unklar (pag. 62). Letzterer legte in seinem Gutachten zuhanden der Haftpflichtversicherung der Grosstierpraxis J.________ und D.________ dar, dass die Lahmheitsuntersuchung durch Dr. med. vet.