Weiter führte er aus, die Gliedmasse sei gegen aussen gestellt und es sei möglichst wenig Gewicht aufgenommen worden. Die Kuh sei zur Bewegung motiviert worden und es habe sich eine hochgradige Hangbeinlahmheit vorne links gezeigt. Sowohl Vorführ- wie auch Rückführphase der Schrittbewegung seien eingeschränkt, schmerzhaft, gewesen (pag. 23). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, die Kuh habe die betroffene Gliedmasse belasten können; die Schritte seien verkürzt und der Gang asymmetrisch gewesen (pag. 317, Z. 20 ff.).