Ein Hinweis auf eine Hangbeinlahmheit lässt sich weder dem «Zertifikat» noch ihrem Bericht entnehmen. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde sie mit der Diagnose der Hangbeinlahmheit konfrontiert, worauf sie keine klare Antwort gab, sondern im Wesentlichen festhielt, dass die Kuh dieses Bein gegen vorne und aussen richtig in der Luft gehabt habe (pag. 309, Z. 23 ff.). Dr. med. vet. J.________ beschrieb in seinem Bericht eine hochgradige Hangbeinlahmheit vorne links (pag. 23). Weiter führte er aus, die Gliedmasse sei gegen aussen gestellt und es sei möglichst wenig Gewicht aufgenommen worden.