10. Konkrete Beweiswürdigung 10.1 Tierärztliche Diagnose und Lahmheitsgrad der Kuh Hinsichtlich der tierärztlichen Diagnose und des Lahmheitsgrads der Kuh bleiben nach Überzeugung der Kammer mehrere Fragen unbeantwortet. Ursache hierfür sind insbesondere die Widersprüche zwischen den Beurteilungen von Dr. med. vet. H.________ vom 9. Mai 2020 und Dr. med. vet. J.________ vom 11. Mai 2020. Für den vorliegend interessierenden Sachverhalt ist der Zustand der Kuh am 9. Mai 2020 massgeblich und nicht jener vom 11. Mai 2020. Dennoch darf grundsätzlich vom Gesundheitszustand am 11. Mai 2020 auf jenen 2 Tage zuvor geschlossen werden.