8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass Dr. med. vet. H.________ bei der fraglichen Kuh am 9. Mai 2020, ohne die Kuh im Gehen gesehen zu haben, folgende Diagnose/Indikation beschrieb: «Lahmheit VL steht nicht auf Bein, Schulterluxation oder Schulterblattfraktur, vermehrte Beweglichkeit, 38,5°C» (pag. 26). In diesem Attest steht nebst dieser Diagnose unter «Therapie» die Bemerkung «Zeugnis für Notschlachtung» (pag. 26); es fehlt – entgegen dem Anzeigerapport (pag. 3) – ein Hinweis auf die Transportfähigkeit.