Nach dieser Einvernahme wiederholte Fürsprecher B.________ namens und auftrags des Beschuldigten die bereits mit Berufungserklärung vom 25. Oktober 2022 und Eingabe vom 24. Januar 2023 gestellten Beweisanträge, Dr. med. vet. D.________ und Dr. med. vet. E.________ als Zeugen einzuvernehmen. Die Kammer wies diese Beweisanträge in der Folge begründet ab (pag. 461).