421 ff.), worauf wiederum deren begründete Abweisung mit Beschluss der Kammer vom 1. März 2023 folgte (pag. 424 f.). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 15. November 2023 (pag. 438), sowie ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 9. November 2023 (pag. 432 ff.), eingeholt. An der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte einvernommen (pag. 444 ff.). Nach dieser Einvernahme wiederholte Fürsprecher B._____