15. Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________ machte mit Kostennote vom 16. Oktober 2023 für das oberinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von 19.07 Stunden (exkl. oberinstanzliche Hauptverhandlung), Auslagen von CHF 115.90 und einen Reisezuschlag von CHF 75.00 geltend (pag. 1464 f.). Diese Aufwendungen sind bis auf den Zeitaufwand für das Fristverlängerungsgesuch vom 7. August 2023 angemessen. Unter Berücksichtigung der Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung von ca. vier Stunden wird Rechtsanwältin B.________ für einen Zeitaufwand von 22.5 Stunden entschädigt.