43 der fünfjährigen Höchstdauer die Möglichkeit einer bedingten Entlassung. Da die erste Phase der Massnahme gemäss Einschätzung der Gutachterin bei gutem Verlauf ungefähr ein Jahr in Anspruch nehmen sollte, ist zudem zu erwarten, dass nach drei Jahren auch bei einem durchzogenen Verlauf der Massnahme eine zuverlässige Aussage über die weitere Eignung der Massnahme gemacht werden kann. Es ist daher angezeigt, die Dauer der Massnahme entsprechend zu beschränken.