An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie auf die Frage nach einem idealen Verlauf an, die erste Phase der stationären Massnahme müsse in einem geschlossenen Setting in einer forensisch-psychiatrischen Klinik erfolgen mit dem ersten Therapieziel, den Therapiewillen und die Abstinenzmotivation zu fördern. Wenn man innerhalb von 12 Monaten sehe, dass die Medikation zuverlässig eingenommen und nicht konsumiert werde, könne man lockern, beispielsweise [wohl: mit einer Verlegung] in ein forensisches Wohnheim. Sie schätze, dass das bei einem guten Verlauf 1-2 Jahre in Anspruch nehmen würde (pag. 1450 Z. 17 ff.).