Obwohl seit den Vorfällen im Jahr 2019 Fortschritte erreicht wurden in Bezug auf die Störungseinsicht und die Medikamentencompliance, gelang es im Rahmen dieser ambulanten Massnahmen und den zahlreichen Hospitalisationen nicht, weitere massive psychotische Dekompensationen mit fremdaggressivem Verhalten zu verhindern. Dem gesellschaftlichen Interesse an der Verbesserung der Legalprognose kann nicht begegnet werden, wenn der Beschuldigte weiterhin nur mit den minimal wirksamen ambulanten Massnahmen begleitet wird, bis er die nächste psychotische Dekompensation erleidet und notfallmässig hospitalisiert werden muss.