Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte seit bald 15 Jahren wegen der Schizophrenie behandelt wird und sich immer wieder in verschiedenen erwachsenenschutzrechtlichen Settings bewegt, spricht im Rahmen der Zumutbarkeit nicht gegen die stationäre Massnahme: Obwohl seit den Vorfällen im Jahr 2019 Fortschritte erreicht wurden in Bezug auf die Störungseinsicht und die Medikamentencompliance, gelang es im Rahmen dieser ambulanten Massnahmen und den zahlreichen Hospitalisationen nicht, weitere massive psychotische Dekompensationen mit fremdaggressivem Verhalten zu verhindern.