Auch wenn diese Vorfälle nicht zu Anzeigen führten, sind sie bei der Beurteilung der Legalprognose und des öffentlichen Interessens an deren Beeinflussung von Bedeutung und zeigen, dass es sich bei den Vorfällen vom 6./7. Juni 2019 nicht um einen losgelösten Einzelfall handelte. Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte seit bald 15 Jahren wegen der Schizophrenie behandelt wird und sich immer wieder in verschiedenen erwachsenenschutzrechtlichen Settings bewegt, spricht im Rahmen der Zumutbarkeit nicht gegen die stationäre Massnahme: