Das bedeutet jedoch nicht, dass es ansonsten nicht zu Fremdaggressionen gekommen wäre. Sowohl vor als auch nach den Vorfällen vom 6./7. Juni 2019 sind in den Akten Vorfälle von verbaler und physischer Gewalt dokumentiert, zuletzt während des Aufenthalts im I.________(Klinik) vom 17. Januar 2023 bis 23. Mai 2023. Auch wenn diese Vorfälle nicht zu Anzeigen führten, sind sie bei der Beurteilung der Legalprognose und des öffentlichen Interessens an deren Beeinflussung von Bedeutung und zeigen, dass es sich bei den Vorfällen vom 6./7. Juni 2019 nicht um einen losgelösten Einzelfall handelte.