Insbesondere kam es trotz Einnahme der Medikamente zu massiven psychotischen Dekompensationen mit fremdaggressivem Verhalten und mit dem anhaltenden Cannabiskonsum besteht weiterhin ein deutlicher Risikofaktor, der weitere psychotische Dekompensationen begünstigt. Es trifft zu, dass der Beschuldigte insgesamt erst einmal strafrechtlich in Erscheinung trat – im Strafregisterauszug des Beschuldigte ist lediglich das vorliegende Verfahren vermerkt (pag. 1413). Das bedeutet jedoch nicht, dass es ansonsten nicht zu Fremdaggressionen gekommen wäre.