Zwangsbehandlung) wehrte, sondern seine Opfer verfolgte und nach derer Fluchtversuch erneut auf sie einschlug. Auch wenn die Geschädigten am 6./7. Juni 2019 glücklicherweise keine schweren Verletzungen davontrugen und der Vorfall mit dem Betonkotz auch keinen schwereren Autounfall verursachte, bewegen sich die Anlassdelikte nicht im geringfügigen Bereich. Es handelte sich dabei um ernstzunehmende Vergehen gegen Leib und Leben, mit denen der Beschuldigte ein erhebliches Gewaltpotential offenbart hat. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Geschädigten, die als Mitarbeitende einer Psychiatrie resp.