Aus den Akten und den beigezogenen KESB-Akten ist bekannt, dass der Beschuldigte trotz der seit Jahren bestehenden und immer wieder angepassten erwachsenenschutzrechtlichen Settings regelmässig psychotische Dekompensationen erlebt, während derer es zu fremdaggressivem Verhalten gegenüber Angehörigen, Pflegefachpersonen, Betreuungspersonen oder auch unbeteiligten Dritten kommt. Die Vorfälle vom 6./7. Juni 2019 zeigen, wie das aggressive Verhalten in einer Gewalteskalation mündete, bei der sich der Beschuldigte nicht lediglich gegen ein konkretes Verhalten (etwa eine