Im Vordergrund stehen dabei die psychotischen Dekompensationen des Beschuldigten. Aus den Akten und den beigezogenen KESB-Akten ist bekannt, dass der Beschuldigte trotz der seit Jahren bestehenden und immer wieder angepassten erwachsenenschutzrechtlichen Settings regelmässig psychotische Dekompensationen erlebt, während derer es zu fremdaggressivem Verhalten gegenüber Angehörigen, Pflegefachpersonen, Betreuungspersonen oder auch unbeteiligten Dritten kommt.