Demgegenüber steht das Interesse der Gesellschaft an einer Behandlung des Beschuldigten. Wie bereits ausgeführt, besteht beim Beschuldigten gemäss Gutachten eine hohe Gefahr für erneute verbale und physische Gewalt, so insbesondere Tätlichkeiten oder Körperverletzungen. Im Vordergrund stehen dabei die psychotischen Dekompensationen des Beschuldigten.