Diese Mitwirkung am Verfahren ist nicht selbstverständlich und dem Beschuldigten anzurechnen. Insbesondere scheint er trotz den weitreichenden Folgen einer stationären Massnahme zu reflektieren, dass ihm die KESB, die Gutachterin und die Kammer keinen Schaden zufügen wollen. Es ist ihm zudem zu Gute zu halten, dass er sich seit den Vorfällen vom 6./7. Juni 2019 mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen auseinandergesetzt und bereits etliche Fortschritte erzielt hat. Demgegenüber steht das Interesse der Gesellschaft an einer Behandlung des Beschuldigten.