Wie bereits ausgeführt, ist es für die Verbesserung der Legalprognose jedoch unerlässlich, den Zustand des Beschuldigten langfristig zu stabilisieren. Entsprechend kann auch der Verteidigung nicht gefolgt werden, wonach der Beschuldigte in den letzten 15 Jahren im Rahmen der von der KESB angeordneten Massnahmen lediglich einmal straffällig geworden sei und es in einem engmaschigen, ambulanten Setting möglich sei, psychotische Dekompensationen rechtzeitig zu erkennen und Massnahmen zu ergreifen: