Dasselbe gilt für die erwachsenenschutzrechtlichen Settings, in denen sich der Beschuldigte während der letzten Jahre bewegte. Im KESB-Gutachten vom 22. Februar 2023 wurde diesbezüglich ausgeführt, das ambulante Setting mit Medikamenteneinnahme in der Apotheke und psychiatrischen Gesprächen habe nicht den gewünschten stabilisierenden Effekt gebracht und sei deshalb im aktuellen Zeitpunkt nicht ausreichend. Eine stationäre Behandlung sei bis zur Organisation einer Anschlusslösung indiziert.