Im Verlauf des vorliegenden Verfahrens hat sich diesbezüglich einiges verändert (Gutachterin: pag. 1408; Q.________ (Institution): pag. 570, Beschuldigter: pag. 1437 Z. 27 ff., pag. 1438 Z. 1 ff.). Ein weiteres konkretes Beispiel für eine gelungene Motivationsarbeit ist die Unterbringung in der S.________(Institution), die der Beschuldigte zunächst abgelehnt hatte, in der oberinstanzlichen Verhandlung jedoch rückblickend als «guten Entscheid» bezeichnete (pag. 1271 und pag. 1434 Z. 37 ff.).