Der gescheiterte Versuch im August 2023, seinen Konsum im Alleingang einzustellen, ist zudem ein weiterer, deutlicher Hinweis, dass der Beschuldigte für diesen Schritt auf professionelle Unterstützung angewiesen ist und es notwendig ist, zu Beginn der Therapie den Zugang zu Cannabis gänzlich zu verunmöglichen und Entzugsfolgen aufzufangen. Um beim Beschuldigten eine Cannabisabstinenz zu erreichen ist demnach, wie von der Gutachterin empfohlen, ein stationärer Aufenthalt in einem zunächst geschlossenen Setting angezeigt (vgl. pag. 1449 Z. 17 ff.). Der Beschuldigte steht einer stationären Massnahme ablehnend gegenüber, nicht jedoch einer Behandlung der Schizophrenie per se.