In diesem Zusammenhang wies die Gutachterin im Ergänzungsgutachten zurecht daraufhin, dass betreffend Sistierung des Cannabiskonsums mit der drohenden stationären Massnahme vor allem eine extrinsische Motivation vorzuliegen scheine (pag. 1352). Der gescheiterte Versuch im August 2023, seinen Konsum im Alleingang einzustellen, ist zudem ein weiterer, deutlicher Hinweis, dass der Beschuldigte für diesen Schritt auf professionelle Unterstützung angewiesen ist und es notwendig ist, zu Beginn der Therapie den Zugang zu Cannabis gänzlich zu verunmöglichen und Entzugsfolgen aufzufangen.