sum einen neuen psychotischen Erkrankungsschub begünstigen könne. Dabei fällt auf, dass teilweise nicht einmal mehr versucht wurde, den Beschuldigten vom Cannabiskonsum abzuhalten, so etwa im Q.________, oder während seinem letzten Aufenthalt im I.________(Klinik) (pag. 519, pag. 730 und pag. 1151). Kritisch zu hinterfragen ist sodann die Tatsache, dass der Beschuldigte von seinem gegenwärtig behandelnden Psychiater in der Vorstellung bestärkt wird, der tägliche Konsum eines Joints habe keinen negativen Einfluss auf die Schizophrenie.