Hinzu kommt, dass der Cannabiskonsum des Beschuldigten – auch im gegenwärtig reduzierten Ausmass – ein relevanter Risikofaktor für erneute Dekompensationen darstellt, psychotische Episoden aufgrund des Cannabiskonsums stärker sein und länger dauern können und die Behandlung der Schizophrenie durch den Konsum erschwert wird. Für eine wirksame Behandlung der Schizophrenie und der Verbesserung der Legalprognose ist es demnach unerlässlich, beim Beschuldigten eine Cannabisabstinenz zu erreichen. Bislang war es in keinem Setting möglich, den Beschuldigten vom Konsum von Cannabis abzuhalten, obwohl bereits im Gutachten vom 11. August 2011 darauf hingewiesen wurde, dass der Cannabiskon-